lassen werden weshalb alle Beteiligten davon ausgehen dass auch diese strukturellen Prämienzahlungen auf Dauer ausgezahlt werden zumindest wenn es nicht zu Versorgungsverschlechterungen kommt Von einer Versorgungsverschlechterung gehen wir aber keineswegs aus weil die Kolleginnen und Kollegen mit größeren Praxen von dieser Regelung eine weitgehende Kompensation ihrer Limiteinbußen erwarten können und daher ihre ärztliche Tätigkeit sicher nicht einschränken werden Die rechtlichen Vorgaben zwingen allerdings dazu dass neben den allgemeinen Honorarvalorisierungen nur ein Teil der strukturellen Mittel direkt in die Honorarordnung eingebaut werden kann nämlich die endgültige Streichung des 33 Facharzthonorarsummmenlimits und die Anhebung der 45 Limitgrenze um zusätzliche 340 während der größere Teil der Strukturmittel auch 2019 nur wieder im Weg der Endabrechnung als Prämie ausbezahlt werden kann 4 Versorgungsverbessernde Maßnahmen Wir sind überzeugt davon dass dieser sehr hohe Vertragsabschluss tatsächlich zu einer Versorgungsverbesserung für die oberösterreichischen Kassenpatienten führen wird Wir wollen daher auch dem Wunsch der OÖGKK entsprechen und haben uns zu zwei Maßnahmen bereiterklärt Festlegung von Wartezeitenzielwerten für die allgemeinen Fachärzte ausgenommen Fachgruppe Kinder und Jugendpsychiatrie wie folgt Akute Termine binnen 24 Stunden Dringende Termine binnen 5 Werktagen dringend ist ein Termin jedenfalls dann wenn der Patient von einem Kassenarzt mit entsprechender Begründung als dringend zugewiesen wurde Nicht dringende Termine binnen 2 Monaten oder je nach Vereinbarung mit dem Patienten Kontrolltermine je nach medizinischer Notwendigkeit Einrichtung einer Clearingstelle in der Ärztekammer Um die Bedarfsprüfung für Kassenstellen zu optimieren wird in der Ärztekammer eine Clearingstelle eingerichtet werden Details folgen noch Kassenärzte die keine neuen Patienten aus ihrem Einzugsgebiets mehr aufnehmen bzw sich außerstande sehen für ihre Patienten die Wartezeitenzielwerte einigermaßen einzuhalten sollen davon die Clearingstelle rechtzeitig informieren Stehen wegen Erreichens der Kapazitätsgrenze in der Region nicht mehr genügend Kassenärzte der jeweiligen Fachrichtung zur Verfügung wird die OÖGKK verständigt damit unverzüglich eine Entscheidung über den Ausbau bestehender bzw die Neuschaffung von Kassenstellen getroffen werden kann Außerdem können Patienten die sich vergeblich um einen zeitgerechten Termin bei einem Kassenfacharzt bemüht haben die Clearingstelle kontaktieren und erhalten ein Verzeichnis aller Fachärzte der jeweiligen Region die noch Patienten aufnehmen Wir denken dass damit ein Verhandlungsergebnis erreicht werden konnte das sowohl für die Kolleginnen und Kollegen als auch für die oberösterreichischen Versicherten sehr zufriedenstellend ist Wir konnten für alle Ärzte mit Ausnahme Laborfachärzte eine deutlich über der Inflationsrate liegende Valorisierung erreichen
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