eine passable und deutlich über der Inflationsrate liegende allgemeine Erhöhung der Tarife für alle Kolleginnen und Kollegen sowie darüber hinaus einen massiven Abbau der Fachärzte Honorarsummenlimits sowie wichtige strukturelle Verbesserungen für die Allgemeinärzte Beides ist im Rahmen der abgeschlossenen Verhandlungen gelungen 1 Allgemeine Honorarerhöhung um durchschnittlich 2 81 Regelerhöhung 3 Ab 01 01 2018 werden die Honorare der Allgemeinärzte und allgemeinen Fachärzte im Durchschnitt um jeweils 3 erhöht allerdings gibt es für einige Fachgruppen im Einvernehmen mit den Fachgruppenvertretern gewichtete Honorarerhöhungen um bei besonders wichtigen Leistungen überdurchschnittliche Anhebungen zu erzielen bei den Allgemeinärzten wird es eine übergewichtete Honorarerhöhung für die Grundleistung in der Staffel 1101 1400 in Höhe von plus 4 geben Angesichts ihrer besonderen Situation werden die Tarife der Fachärzte für Kinder und Jugendheilkunde ab 01 01 2018 um 6 erhöht Bei den Radiologen beträgt die Erhöhung immerhin auch noch 2 2 und liegt damit fast im Bereich der allgemeinen Valorisierung Lediglich für das Labor Labor VI und Labor VII wird es im Hinblick auf die Frequenzentwicklung zu keiner Erhöhung kommen Allerdings konnte zumindest die von der Kasse geforderte Absenkung der Labortarife verhindert werden Unter Berücksichtigung der Regelvalorisierung sowie der abweichenden Tariferhöhungen für Kinderärzte Radiologen und Labor beträgt die durchschnittliche Gesamtvalorisierung der Honorare ab 01 01 2018 2 81 2 Zusätzliche strukturelle Verbesserungen um weitere 5 2 Zusätzlich zur allgemeinen Honorarvalorisierung konnten wir für 2018 umfangreiche strukturelle Änderungen erreichen Diese machen zusätzlich zur oben genannten Tariferhöhung von durchschnittlich 2 81 nochmals gut 5 2 aus diese werden allerdings aus rechtlichen Gründen siehe unten geteilt in 0 79 reguläre Valorisierung und 4 41 Prämienzahlung 2018 Mit diesen erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln gelingt es im Jahr 2018 folgende strukturelle Änderungen umzusetzen die sich natürlich für jede Kollegin und jeden Kollegen unterschiedlich auswirken a Fachärzte Endgültige Abschaffung des 33 Honorarsummenlimits sowie Anhebung des 45 Limits im Jahr 2018 von bisher 68 750 08 auf 92 000 00 pro Quartal Damit wird 2018 für den weit überwiegenden Teil der Fachärzte das Honorarsummenlimit zur Gänze ausgeglichen Für die Fachärzte die auf mehr als 92 000 00 pro Quartal Gebietskrankenkassenumsatz kommen bleibt zumindest der Trost dass sie von der Limiterhöhung mit dem Maximalbetrag profitieren und daher für 2018 zweistellige Zuwachsraten des Jahresumsatzes erhalten b Allgemeinärzte Anhebung der Grundleistungsvergütung für die Staffel 1101 1400 Fälle über die aus der allgemeinen Valorisierung finanzierten 4 00 hinaus zusätzlich mit weiteren 4 53 womit sich die Grundleistungsvergütung für diese Staffel von bisher 13 63 auf 22 16 plus 63 erhöht

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