Rechtliche Schritte gegen den Apothekerverband wegen des Plakates
"Gesundheitskompetenz von 0-24 Uhr, ohne Krankenschein."
In den Statuten des Österreichischen Hausärzteverbandes
heißt es unter §2, Vereinszweck, bei Punkt 6: "
Förderung und Sicherung der wirtschaftlichen Interessen der
Hausärzte; gerichtliches Einschreiten gegen Wettbewerbsverletzungen
gem. §14 UWG. Im Einzelfall ist ein Vorstandsbeschluss nötig".
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Dr.Josef Schima (2. v. li) vertritt unsere Interessen
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Demgemäß fasste der Vorstand des ÖHV
am 30.11. den einstimmigen Beschluss, den Rechtsbeistand der Wiener
Landesgruppe, Herrn Dr. Josef Schima, Rechtsanwalt in Wien 1, mit
der Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Apothekerverband zu
beauftragen.
Klagsgrund ist die irreführende, vergleichende Werbung am oben
beschriebenen, österreichweit affichierten Apothekerplakat.
Klagsziel ist die Richtigstellung der Werbebotschaft in geeigneter
Form.
Der Streitwert, der vom Kläger festgelegt wird und der die
Verfahrenskosten bestimmt, wurde auf Anraten Dr. Schimas mit 300.000
ATS weder hysterisch hoch noch läppisch nieder gewählt.
Da nach nunmehr zwei Monaten von unserer Standesvertretung keine
unmissverständlichen, ernsthaften Initiativen gegen die von
der Ärzteschaft allseits mit Missfallen bedachte Werbekampagne
begonnen wurden und auf einen solchen Schritt auch nicht zu hoffen
ist, lässt der Hausärzteverband diesen Kompetenzstreit
einem ordentlichen Gericht vortragen.
Die Vorstandsmitglieder des Österreichischen Hausärzteverbandes
haben sich zum sichtbaren Zeichen ihres Engagements für diese
Klage mit je 5000 ATS aus eigener Tasche am Kostenrisiko dieses
Rechtsstreites beteiligt.
Wir sind sicher, eine Entscheidung im Sinne unserer Mitglieder getroffen
zu haben.
Dr. Christian Euler, Präsident des Österreichischen Hausärzteverbandes
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