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Rechtliche Schritte gegen den Apothekerverband wegen des Plakates "Gesundheitskompetenz von 0-24 Uhr, ohne Krankenschein."

In den Statuten des Österreichischen Hausärzteverbandes heißt es unter §2, Vereinszweck, bei Punkt 6: " Förderung und Sicherung der wirtschaftlichen Interessen der Hausärzte; gerichtliches Einschreiten gegen Wettbewerbsverletzungen gem. §14 UWG. Im Einzelfall ist ein Vorstandsbeschluss nötig".


Dr.Josef Schima (2. v. li) vertritt unsere Interessen
Demgemäß fasste der Vorstand des ÖHV am 30.11. den einstimmigen Beschluss, den Rechtsbeistand der Wiener Landesgruppe, Herrn Dr. Josef Schima, Rechtsanwalt in Wien 1, mit der Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Apothekerverband zu beauftragen.
Klagsgrund ist die irreführende, vergleichende Werbung am oben beschriebenen, österreichweit affichierten Apothekerplakat.

Klagsziel ist die Richtigstellung der Werbebotschaft in geeigneter Form.
Der Streitwert, der vom Kläger festgelegt wird und der die Verfahrenskosten bestimmt, wurde auf Anraten Dr. Schimas mit 300.000 ATS weder hysterisch hoch noch läppisch nieder gewählt.

Da nach nunmehr zwei Monaten von unserer Standesvertretung keine unmissverständlichen, ernsthaften Initiativen gegen die von der Ärzteschaft allseits mit Missfallen bedachte Werbekampagne begonnen wurden und auf einen solchen Schritt auch nicht zu hoffen ist, lässt der Hausärzteverband diesen Kompetenzstreit einem ordentlichen Gericht vortragen.
Die Vorstandsmitglieder des Österreichischen Hausärzteverbandes haben sich zum sichtbaren Zeichen ihres Engagements für diese Klage mit je 5000 ATS aus eigener Tasche am Kostenrisiko dieses Rechtsstreites beteiligt.

Wir sind sicher, eine Entscheidung im Sinne unserer Mitglieder getroffen zu haben.
Dr. Christian Euler, Präsident des Österreichischen Hausärzteverbandes