HEILMITTELÖKONOMIE UND HYPERTONIE TEIL II EINWÄNDE - HEILMITTELÖKONOMIE - PROJEKT ACE HEMMER-IM BURGENLAND VORSCHLÄGE FÜR EINE DIFFERENZIERTE LÖSUNG DER ANSTEHENDEN PROBLEME AUS DER SICHT DES ÖSTERREICHISCHEN HAUSÄRZTEVERBANDES Nationale und internationale Fakten 1. Es hat in den letzten beiden Jahren 1998/99 starke Ausgabensteigerungen
im Arzneimittelbereich gegeben und wird sie mit fallender Tendenz auch
im Jahre 2000 geben. 1. Das Burgenland hat gegenüber Gesamt-Österreich
und gegenüber dem in Hinblick auf Pharma-Ausgaben Musterschüler
Oberösterreich (daher Referenz-Bundesland) folgende demographische
Abweichungen: minus 0,3 % - minus 1,8 % - minus 1,0 % in den Altersgruppen
der Bevölkerung gegenüber Österreich: bis 14/ - bis 34/
- bis 54; gegenüber OÖ: minus 1,8 % - minus 2,9 - 0 %. In
der Bevölkerungsgruppe bis 74 und mehr als 75 sind Abweichungen
gegenüber Österreich: plus 3,2 % - 0 %, gegenüber OÖ:
plus 3,7 % - plus 0,9 %. Konsequenz für die Zukunft: weniger Beitragszahler
im Burgenland, deutlich höhere Versorgungserfordernisse der Burgenländischen
Bevölkerung aus dem Faktor Überalterung. Dr. Grafl weist darauf hin, dass ein Rückschluss auf die relativen Veränderungen der Ausgaben aus den erhobenen Daten nicht möglich seien. Wir legen natürlich selbst höchsten Wert auf eine klare Berechnungsgrundlage und einem daraus hervorgehenden Ergebnis. Wir werden ein solches, an dem wir parallel zu Dr. Grafl mit Experten selbst rechnen, bei Vorliegen publizieren. Bis dahin sei aber trotzdem ein spielerischer spekulativer Ansatz erlaubt. Wir gehen von 1,13 Pkg. pro betreuter Person und Jahr aus. Wir unterstellen, dass nur ein Drittel der Landesbevölkerung medikamentöse Hilfe in Anspruch nimmt. In den anderen zwei Drittel sind die Pendler, die anderen Kassen und nicht-medikamentöse-Hilfe-in-Anspruch-nehmende-Bevölkerung enthalten. Auf diese Weise ergibt sich ein Mehrbedarf von 105.407 Pkg. Prozentuell sind das 4,82 % der Gesamtpackungssteigerung von 1998 auf 1999. Von insgesamt 8,6 %. Daraus resultiert eine bereinigte Steigerung von 3,78 %, bei den Kosten von 9,49 %. Damit wäre das Burgenland auch ohne die sonstigen oben angeführten zusätzlich ungünstigen Faktoren das im Packungs- und Kostenwachstum günstigste Bundesland. Aus den Medikamentenverordnungszahlen und ihrer Abweichung in den Jahren 1998 und 1999 ergibt sich auch, dass eine vordergründig als Optimierung argumentierte Medikamentenrationalisierung von der Ärzteschaft als allgemeiner Rationierungsdruck empfunden wird und auch in diese Richtung beantwortet wird. Der Schritt zu einer qualitativen Unterversorgung ist damit nur mehr ein kleiner. Dazu ein Beispiel: Folgerungen aus den nationalen und internationalen Daten durch Prof. DDr. Werner Clement und Markus Fiala (industriewissenschaftliches Institut) unter dem Blickwinkel Gesamtbetrachtung des Gesundheitswesens: 1. Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen, wie z.B.
zwischen Pharmaausgaben und Ausgaben für den stationären Bereich
müssen berücksichtigt werden. Hohe Pharmaausgaben ersparen
u.U. (insofern sie die richtige Therapie darstellen) noch wesentlich
höhere stationäre Kosten. Arzneimittel können den Ausbruch
vieler Krankheiten verhindern bzw. abschwächen und fördern
den Heilungsverlauf maßgeblich. Folgerungen Dr. Heindl, Dr. Bidner für die burgenländische Situation: 1. Die Hysterie, die rund um die Medikamentenausgaben erzeugt
wird und die Rolle des Sündenbocks, die den Pharmaka und damit
der Pharmazeutischen Industrie und der verschreibenden Ärzteschaft
zugewiesen wird, ist unberechtigt und kann damit nur von den wirklichen
Problemen ablenken. Jeder Aktionismus ist daher fehl am Platz. Umfassende,
komplexe und differenzierte Überlegungen zur Struktur des gesamten
Gesundheitswesens wären zielführender. Leider hat sich die
Ärzteschaft aus falsch verstandener Solidarität in das vordergründige
aktionistische Gehabe durch unterschiedliche vertragliche Regelungen,
die Einkommenszuwächse direkt oder indirekt über Neueinführung
von Leistungen aus eingesparten Pharmawachstumsprozenten versprachen,
einbinden lassen. Jetzt hat sie damit ein konkretes Interesse diesen
Aktionismus mit Rationalisierungen sonder Art mitzumachen. Der Titel
des Projektes bessere Therapie zu einem besseren Preis bei
gleichzeitiger Kenntnis der Fakten (Nachholbedarf, demographische Logik)
lässt das Ziel die intendierte Senkung der Pharmaausgaben bzw.
ihres jährlichen Wachstums zu erreichen, völlig unmöglich
erscheinen. Gleichzeitig wird aber eine ungeheure Erwartungshaltung
in der Politik und Gesellschaft gefördert, deren spätere Frustration
auf das Gesundheitswesen insgesamt wieder lähmend einerseits wirken
und kurzsichtigen, fraktionierten Aktionismus andererseits hervorrufen
wird. Wir schlagen daher das Nachdenken und Erarbeiten von Lösungen in folgenden Punkten vor: Punkt 1: Optimale Preisgestaltung durch den Hauptverband mit Verbilligung des Einzelmedikamentes durch Mengenausweitung entsprechend des Bedarfes mit dem Ziel billige Medikamente (nämlich Medikamente zum Kassenpreis) auch für die private Nachfrage in der Patientenschaft im Sinne des primärpräventiven Einsatzes von Medikamenten sicher zu stellen. Damit wäre möglich eine schon jetzt bestehende Zweiteilung der Zuständigkeiten der KV-Trager offen nach außen sichtbar zu machen und Anpassungen der Patienten sinnvoll möglich zu machen. Die Soziale Krankenversicherung bekennt sich zu einer zumutbaren Unterstützung des primär-präventiven Medikamentenbedarfes, der ein Massenbedarf ist. Z.B. indem sie dem freiwillig dazu entschlossenen Patienten das benötigte primärpräventive Medikament wenigstens zum Kassenpreis beziehbar macht oder einen darüber hinaus zusätzlichen Fixbetrag zur Verfügung stellt. Sie öffnet das fixe Preisband zwischen Original-Präperat und dem billigsten Genericon, sodass mehr Generica-Anbieter am Markt Platz und damit Überlebens-Chancen bekommen. Sie verlässt sich auf den etwas später, dafür aber viel wirkungsvoller eintretenden Spareffekt durch den Markt, als auf die gleich zu lukrierenden, aber eben mickrigen Effekte eines monopsonistisch agierenden Preisbildungssystems. Punkt 2: Hereinnahme des mündigen Patienten in die Gesamtverantwortung des Gesundheitssystems, und zwar als Kontrollor erbrachter ärztlicher Leistungen, sowie aller durch die Partner erbrachten Leistungen, als Mitsteuerer in der Verteilung finanzieller Ressourcen innerhalb des Systems durch maßvolle und die individuelle soziale Lebenssituation des Einzelnen berücksichtigende Selbstbehalte. Z.B. Heilmittel (Rezeptgebühr) mit fixem Prozentsatz vom Preis eines Medikamentes abhängig, Hilfsmittel-, Arzt-, Ambulanz-, Krankenhaus-Selbstbehalt und zwar durchgehend, einkommensabhängig gestaltet. Belastungen dieser Art sind über ein Jahr für den einzelnen Patienten mit einer fixen Höchstbelastung zu begrenzen. Die aus diesem Punkt scheinbar drohende Verwaltungsaufwands-Vermehrung könnte elegant mit Hilfe des geplanten Chipkartensystems völlig anonymisiert und individualisiert durch direkt über den Chip mögliche Berechnungen ohne Mehraufwand ausgeführt werden. Dabei könnten verträgliche Selbstbeteiligungen einkommensabhängig von 4 bis 40 % problemlos berechnet werden (siehe Ausführungen Dr.Dipl.-Kfm.Dipl.Ing. Franz Kohmaier). Dem auf diese Weise individuelle Belastung und damit Eigenverantwortung übernehmendem Patienten wäre durch eine Mehrwertsteuersenkung für Medikamente und andere steuerliche Anreize entgegenzukommen. Für die notwendige Unterstützung des Patienten, seine Kontrollfunktion ausüben zu können gegenüber allen Partnern im Gesundheitssystem hat die oberste politisch verantwortliche Funktionsebene zu sorgen. Für die Unterstützung zur Leistung von Selbstbehalten im System könnten kreative Angebote aus der privaten Versicherungswirtschaft ergänzend genützt werden. Dies um so mehr als Vorausplanungen im Hinblick auf kostenmäßige Belastungsspitzen im Erkrankungsfall jahrzehntelang möglich sind [Beispiele: Spitzenmedizin-Leistungen, chronische Erkrankungen mit entsprechender Mengenrelevanz (etwa ab dem 40. Lebensjahr), ausgeprägte Multimorbidität (etwa zwischen 60 und 80 Jahren) und schließlich die letzten Wochen vor dem Tod.] Für die nachkommenden Generationen ist also von Geburt weg eine Heilmittel-, Arzneimittel-, Hilfsmittel-, Spitzenmedizin- und Terminalspitzenverbrauchsversicherung mit zumutbaren geringen, kontinuierlichen Beiträgen verpflichtend einzurichten mit Negativ-Steuer-Ausgleich für die sozial Bedürftigen. Die auf diese Weise angesparten Beträge stehen, sofern sie der Besitzer aufgrund eines wohlmeinenden Schicksals nicht oder nicht völlig verbraucht, seinen Nachkommen oder sonstig Begünstigten zur Verfügung. Der Staat behält sich nur vor zu den sonstig bestehenden Besteuerungen von Nachlässen einen zusätzlichen kleinen Betrag einzubehalten zum Ausgleich seiner Negativ-Steuer-Erfordernisse. Der vorsorgende Patient kann also sicher sein, dass sein Geld nicht in einem undurchschaubaren Versicherungs-Moloch unter dem Titel Solidarität versickert. In jedem Fall muss aber sicher gestellt sein, dass jeder Mensch als unverzichtbaren Beitrag seiner Humanität aufgefordert sein muss, einen sozial zumutbaren, weder staatlich noch privat finanzierten Anteil selbst zu tragen. Punkt 3: Ärztliche Optimierung der Indikationsstellung für den Einsatz und die Dauer der Einnahme von Medikamenten. Wobei kein Zweifel bestehen darf, dass aufgrund der herausragenden Qualität neuer Arzneimittel und des dokumentierbaren Nachholbedarfes aufgrund einer medikamentösen Unterversorgung der Bevölkerung die Gesamtkosten dafür ansteigen werden. Dies ist eine Anforderung an das Aus- und Fortbildungsprogramm der Mediziner. Dafür sind ihm Organisationsstrukturen zugänglich zu machen, die ihm den effizienten Einsatz von Medikamenten und Diagnostik im Sinne eines Erkrankungsmanagements erleichtern. Selbstverständlich müssen derartige Organisationsstrukturen praxistauglich und praxiserprobt sein. Beispiel: EDV-Software Unterstützung (individuelles Hochdrucktherapiemanagement). Dies bedeutet, dass sich Software-Hersteller mehr an den medizinischen Bedürfnissen ihrer Anwender, als an den Abrechnungsbedürfnissen der Sozialversicherung orientieren müssen. An dieser Stelle ist auch das Nachdenken über Pauschalhonorierungs-Modelle freizugeben. Sie würde die EDV-Abrechnungs-Zentriertheit der Anbieter gegenüber den medizinischen Dokumentations-Anforderungen ihrer Anwender deutlich reduzieren. Die in Pauschalsystemen reduzierten Abrechnungserfordernisse, und die daraus resultierende Reduzierung des Verwaltungsaufwandes könnte auch eine Reintegration der Abrechnung in die Kammer erleichtern. Pauschalhonorierungs-Modelle würden auch und insbesondere den Druck auf Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in konkret praktikabler Form erhöhen. Da nur auf diese Weise dem verständlichen Kontrollbedürfnis der Sozialversicherungsträger Rechnung zu tragen ist. Punkt 4: Effiziente, sparsame Einstellungsmöglichkeiten für den Arzt (kleine Einstellungspackungen), Etablierung eines Pfandsystems (Anreize schaffen subjektiv oder objektiv nicht vertragene Medikamente wieder zurückzugeben und dafür belohnt zu werden mit einfacher Neuverpackungsmöglichkeit und Neuabgabemöglichkeit auf der Ebene Hausapotheken und Apotheken). Punkt 5: Klare im Beipackzettel insb. chronischer Medikationen angeführte Anweisungen für den Patienten mit dem Medikament effizient umzugehen, z.B. genau angeführte Laborkontrollen, ärztliche Kontrollen, Diagnostiknotwendigkeiten im Verlauf der Zeit. Punkt 6: Etablierung funktionierender Wechselwirkungssysteme systematisch abfragbarer Kontraindikationskriterien - EDV gestützt (z.T. schon verwirklicht), automatische Erinnerung an Labor und diagnostische Untersuchungsnotwendigkeiten im Verlauf der Zeit. Punkt 7: Vermeidung von Doppelbefundungen und -untersuchungen jeglicher Art mit Ausnahme einer mit kleinem Selbstbehalt zulässigen Einholung einer Second-Opinion durch ein Befund-Gate-Keeping des koordinierenden und die Archiv-Funktion innerhalb des Systems innehabenden Arztes für Allgemeinmedizin. Punkt 8: Erstellung von sinnvollen Screening-Programmen im Laborbereich als Vorsorgebefriedigung diesbezüglicher Patientenwünsche mit klarer Festlegung sinnvoller Zeitabstände solcher Screening-Programme. Darüber hinaus sollte aber jede freie Vereinbarung mit dem Patienten möglich sein. Der Patient sollte aber die Möglichkeit haben sich über den Sinn ihm vorgeschlagener Screening-Verfahren von unabhängiger Stelle Informationen zu beschaffen. Vor jeder privaten Durchführung eines solchen Screening-Programmes ist der Patient auf die Existenz solcher unabhängiger Informationsträger hinzuweisen. Punkt 9: Erstellung von Guide-Lines für die Indikationsstellung
von Operationen aller Art. Seminarvorbereitungen für Allgemeinmediziner
als kompetente Entscheidungsfindungshelfer für die Patienten. Qualitätskontrollen
der operierenden Stellen und Veröffentlichung der Ergebnisse. Punkt 12: Neudefinition der Rollen aller ärztlichen Ebenen mit dem Ziel ein effektives und damit kostensparendes Versorgungssystem im Sinne eines Netzwerkes für den Patienten zu schaffen. Es soll dabei besonders beachtet werden, Unvereinbarkeiten innerhalb der Rollen zu vermeiden, um Zielkonflikte nicht entstehen zu lassen, sondern das Erreichen eines effektiven Gesamtzieles möglich zu machen, selbst auf die Gefahr hin, dass dies auf den ersten Blick etwas teurer erscheinen könnte als ein in inneren Widersprüchen verheddertes scheinbar zentralistisch besser kontrollierbares derzeit existierendes System bei neurotischer Fixierung auf vordergründige Kosten. Punkt 13: Es wäre die Idee zu prüfen, die ungeheure wirtschaftliche Dynamik und den unzweifelhaften Erfolg einer globalisierten pharmazeutischen Industrie aktiv und elegant zu nützen, in dem man Teile der Rücklagen der KV-Träger, sicher, in die Aktien dieser Firmen investiert und die daraus erzielten Gewinne zur Reduzierung der Pharmaausgaben nützt, und das nicht ein Mal, sondern jährlich ein Mal.
Punkt 15: Alle Partner im Gesundheitswesen könnten sich darauf verständigen als Förderer oder/und auch als Teilnehmer zusammenzuwirken. Einzelne, aber auch schon existierende institutionelle Einrichtungen zu ermutigen, neue, der Reflexion, der tieferen Sinnsuche im Leben, verpflichtete Ziele für die Zivilgesellschaft zu formulieren und diese Gesellschaft neu dafür zu gewinnen - als Alternativangebot zur weit gediehenen, kritiklos konsumistischen Fun-Gesellschaft. Ohne neuen Gesellschaftskonsens im Sinne einer derartigen geistigen Neuorientierung in allen Teilen einer Gesellschaft wird die Erwartung einer Lebensstiländerung, um Erkrankungen zu verhindern oder ihren Verlauf kostengünstiger zu gestalten, Illusion bleiben. Daher sind Vorschläge dem Österreicher auf Rezept Lebensstiländerungen zu verschreiben, nur geeignet die Ärzteschaft lächerlich zu machen, obwohl ich dem Vorschlagenden nicht unterstellen will, dies im Augen gehabt zu haben. Schlusswort Wenn aber die aktionistisch aufgeladene Atmosphäre eine differenzierte
Aufarbeitung des gegenständlichen Problems nicht mehr möglich
macht, wäre auch eine bewusste Unterstützung der Generica-Einsparungs-Linie
der BGKK unter dem Titel Heilmittelökonomie (Problem ACE-Hemmer)
- Untertitel Bessere Therapie zu einem besseren Preis -
möglich. Dieser Vorgang würde im Sinne des Lutherschen Wortes
Sündige tapfer erfolgen. Dies bedeutet die Ärzteschaft
versucht nicht die Intention des Partners so weit zu verwässern,
dass ihm auch die von ihr unterstellte falsche Kraft abhanden
gekommen ist, sondern unterstützt das Anliegen mit großer
eigener Kraft, um den unterstellten Irrtum, der zu erwarten ist, möglichst
schnell und möglichst konturiert und für alle unleugbar sich
entwickeln zu lassen. Wir hoffen, dass aus dieser Erhellung durch aktive
Zulassung eines unterstellten Irrtums deutlich wird, dass eine schwierige
Wirklichkeit zu gestalten etwas anders ist, als eine vorgestellte Realität
durch rasches Tun zu erzwingen und damit zu banalisieren. Das alles
enthebt uns aber nicht der Verantwortung für all das, was sich
reversibel oder auch irreversibel aus diesem Tun ergibt. Sollten sich
aus einer heilmittelökonomischen Vorgangsweise ein wie immer gearteter
und auf dem Klagwege nachweisbarer Schaden für den Patienten ergeben,
muss jedem Arzt klar sein, dass seine Haftung durch die Anführung
eines Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht um das geringste gemildert wird.
Die Haftung bleibt immer bei uns unabhängig von der Zahl und vom
gesellschaftlichen Prestige der Partner, mit denen wir der Heilmittelökonomie
gerecht geworden sind. Wir verlassen eine wohldurchdachte und notwendige
Distanz unserer Rolle im Gesundheitssystem zu der Rolle unserer Partner
in diesem System. Diese Nähe ist Komplizenschaft, auch wenn sie
mit dem Wort Solidarität schöngeredet wird. Wir vereinen uns
alle zu einer Endstrecke eines monopsonistisch laufenden Preis/Bildungs-Prozesses
mit dem Ziel ein nicht reglementiertes 10-%-iges Preisband zwischen
Originalpräparat und billigstem Genericon noch weiter zu minimieren
bzw. noch darüber hinausgehende Preissenkungen zu erzielen. Ohne
von diesem Preis/Bildungs-Prozeß über die notwendige Sachkenntnis
bzw. gar detaillierte Sachkenntnis zu verfügen. Wir verhalten uns
also wie jemand, der einen Gesamtvertrag unterschreibt, von dem er nur
die letzten 10 Prozent verstehen und daher beurteilen kann. Wir sind
uns auch völlig darüber im Klaren, dass wir Ärzte in
diesem Generica-Förderungs-Modell auf Österreichisch
die Drehscheibe sind, die den gesamten Informationsprozess und die damit
verbundene zeitliche Beanspruchung Aug in Auge mit dem Patienten im
wesentlichen zu tragen haben wird. Damit tragen wir auch alle Irritationen,
die sich aus Missverständnissen in der Kommunikation mit unseren
Patienten ergeben werden. Für genau diese Arbeit sollte der Arzt
in diesem System belohnt werden. Daher die Ideen, wie sie sich in den
diesbezüglichen Vertragsvereinbarungen widerspiegeln. Aber im Gegensatz
zum Bild des Apothekers denkt ein Patient bei der Vorstellung eines
Arztes noch nicht zu aller erst an die Kriterien und akzeptierten Gewohnheiten
eines Geschäftsmannes. Es muss uns auch bewusst sein, dass zumindest
die Gefahr besteht, im Rahmen eines solchen Projektes des Schulterschlusses
in der Atmosphäre eines unterstellten luxurierenden Medikamentenverbrauches,
nicht nur einerseits die erwünschte Optimierung durch stärkeren
Generica-Einsatz resultieren könnte, sondern auch andererseits
der Versuchung nachgegeben werden könnte dem allgemeinen Rationierungs-Druck
zu erliegen oder sogar Rationierungs-Gewöhnung im Rollenverständnis
der Ärzte Einzug halten könnte. Jeder wie immer erzielbare
Einsparungs-Vorteil muss daher ausschließlich dem Patienten zugute
kommen, indem sie damit mehr und bessere Medikamente bekommen sollen.
Es war und wird immer Ziel der Ärzteschaft sein ihre Partner, Sozialversicherung
und Patienten, davon zu überzeugen, dass hervorragend erbrachte
medizinische Leistung auch ihren anzuerkennenden Preis hat. Jede Zuteilung
eines Honorars aus dem Titel Medikamenteneinsparung bzw. Leistungsausweitung
durch Medikamenteneinsparung lehnen wir als Funktionäre des Burgenländischen
und des Österreichischen Hausärzteverbandes ab. Wir verlangen
schließlich noch eine laufende transparente und auch öffentlich
zugängliche Evaluierung der laufenden Ergebnisse und Konsequenzen
für das Gesamtsystem, sowie eine Begrenzung dieses Projektes auf
1 bis höchstens 2 Jahre mit einer dann zwingend vorzunehmenden
Analyse, unter Beiziehung unabhängiger Experten als Entscheidungsvorbereitung,
für das weitere Vorgehen. Es wird daher für uns selbstverständlich
sein im Falle des von uns nicht erwarteten Erfolges dieses und folgender
Projekte den Initiatoren unseren vollen Respekt und Hochachtung auszusprechen
und den nunmehr feststehenden eigenen Irrtum als solchen klar und deutlich
einzubekennen. Wir empfehlen daher zu aller Letzt das geplante Projekt
als teilnehmender Partner vollständig zu unterstützen, ohne
formell Teil des anvisierten Projekt-Teams (GKK, Krankenhaus, PEMA-Firmen
und Apotheker) zu werden. Kontaktadresse: Dr. Daniel Bidner |