Freie ärztliche Organisation In Anbetracht unserer auf Subsidiarität ausgelegten Vorstellungen ist es uns ein Anliegen dass sich Ärzte ihre ärztliche Tätigkeit nach Maßgabe der Dinge selbst einteilen können Einzelpraxis Gruppenpraxis Jobsharing Netzwerke oder Anstellung von Ärzten bei Ärzten soll dem Einzelnen überlassen bleiben Wesentlich ist für uns die eindeutige Definition der einzelnen Arbeitsformen um klare juristische fiskalische und sozialversicherungsmäßige Vorgaben zu generieren die unerwartete existenzbedrohende Differenzen ausschließen Eindeutig und mit Nachdruck wird von uns aber der zentralistische Gesundheitsdienst wie er dem PHC Modell zugrunde liegt abgelehnt Und deshalb lehnen wir PHCs ab 1 PHC Zentren sind völlig unattraktiv für Ärzte und Patienten a Durch Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten b Durch Minderung der Entscheidungskompetenz c Durch höhere Kosten d Durch Einkommensminderung e Durch höhere Aufwendungen f Durch Abhängigkeit von staatlichen und sonstigen Subventionsgebern g Durch Unsicherheit der Finanzierungs Fortführung über das Pilotprojekt hinaus h Freie Ärztewahl eingeschränkt i Durch Leitlinien eingeengter Behandlungsspielraum 2 Ärztezentren sind Ausdruck eines Paradigmenwechsels a vom humanistischen Weltbild der Ärzteschaft b zur industriellen Sichtweise der Politik 3 Ärztezentren bedeuten durch Ärztemangel Qualitätsminderung bei steigender Patientenzahl muss eine Ärztereduktion und Zentralisierung in PHCs zur Minderung der Zuwendung zum Patienten führen Standespolitik Die Bezirksärztevertreter sind das Bindeglied zwischen niedergelassener Ärzteschaft und der Ärztekammer Sie sind über Bedürfnisse Probleme und Dynamik im eigenen Bezirk situationsnah informiert Diese Kenntnisse dürfen nicht brach liegen Es ist daher ein Anliegen des ÖHV das Wissen der Bezirksärztevertreter in die Gestaltung der Kammerpolitik zu integrieren Der Informationsaustausch zwischen BÄV und Kammer soll daher neu strukturiert und bidirektional institutionalisiert werden Gerade die Einbeziehung der BÄV würde eine Stärkung des Kammerauftrages bedeuten
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